Verkaufsbedingungen
Neufassung gültig ab 1. Juli 2010
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
- Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Für alle Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen oder mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von uns.
- Alle Angebote sind für uns freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt bzw. ausgeliefert sind. Dies gilt auch für Aufträge an unsere Vertreter.
- Die von uns schriftlich bestätigten Lieferzeiten sind auf Grund der jeweiligen Situation nach bestem Wissen errechnet, müssen aber wegen möglicher Schwierigkeiten als unverbindlich betrachtet werden. Teillieferungen behalten wir uns vor. Verzugsspesen und Schadensersatzansprüche bei Lieferverzögerungen können gegen uns nicht geltend gemacht werden.
- Lieferung und Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers auch dann, wenn die Ware durch unsere Fahrzeuge ausgeliefert wird. Eine Transportversicherung kann auf Kosten des Bestellers abgeschlossen werden. Wenn keine besonderen Vorschriften von Seiten des Bestellers gegeben sind, wählen wir den nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg.
- Aufträge ab € 200,- netto werden frachtfrei innerhalb Deutschlands ausgeliefert. Maschinen werden grundsätzlich ab Werk Neulußheim geliefert. Bei Aufträgen mit vereinbarten, vom Katalogpreis abweichenden Sonderpreisen oder Konditionen muss eine frei-Haus-Lieferung ausdrücklich schriftlich vereinbart sein.
- Beanstandungen der Ware können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Nicht gleich erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden. Im Übrigen wird unter der Voraussetzung sachgemäßer Behandlung für jedes Werkzeug volle Garantie übernommen.
- Rücksendungen werden nur gutgeschrieben, wenn unser vorheriges Einverständnis vorliegt. Eine Gutschrift für originalverpackte und wiederverkaufsfähige Ware erfolgt mit 80 % des berechneten Preises. Kosten für etwaige Aufarbeitung und Neuverpackung werden, aufwandsbezogen, zusätzlich vom Gutschriftsbetrag abgezogen. Die Verrechnung der Gutschrift kann nur mit neuen Warenlieferungen vorgenommen werden.
- Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten auf unsere Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen gezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Sie zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen, ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer bis zur Höhe unserer Geldforderungen an uns ab. – 8.1: Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
- Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort für Lieferung ist Neulußheim. Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist das Amtsgericht Schwetzingen oder Frankfurt am Main.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tage vom Ausstellungsdatum ab gerechnet zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 10 Tage gewähren wir 2 % Skonto.
- Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30-34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen. Eine Aufrechnung durch Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.
 |
Zur Ansicht unserer Verkaufsbedingungen im PDF-Format benötigen Sie einen PDF-Viewer. Wenn auf Ihrem System kein PDF-Viewer installiert ist, können Sie z. B. den Adobe Reader kostenlos herunterladen und installieren. Zu diesem Zweck klicken Sie auf das Bild links.
|
|